Spannkreuze werden überbewertet!

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In vielen Betrieben gibt es selbst eingebaute Lagerbühnen, Kragarmregale, Plattenregale usw. Eine Statik dafür gibt es nicht. Und wenn es eine Statik gibt, wie z.B. für Spannkreuze in Stahlhallen, dann kann man sie auch schon mal abflexen. Oft werden und Lager gezeigt, die jeder Statik spotten. „Die BG sagt nix!“ ist der Standardspruch – unwissend, dass der Inhaber bei solch grob fahrlässigen Einbauten mit seinem Privatvermögen haftet. Der Fachbegriff heißt: Durchgriffshaftung. Und damit ist die BG schnell zur Hand. Was wir hier schon alles erlebt haben, geben wir jetzt mal zum besten.

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