Welche Effekte das Paulus-Lager noch auf Ihren Betrieb hat. Teil 1

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Neben den betriebswirtschaftlichen Effekten des Paulus-Lager® in einem Bauhandwerksbetrieb, die sich berechnen lassen, gibt es weitere Effekte einer gut organisierten und strukturierten Lagerhaltung mit funktionierenden Prozessen, die sich zwar nicht berechnen lassen, die sich aber trotzdem positiv auf den Gewinn und vor allem auf das Betriebsklima auswirken. Folgende Effekte haben zufriedene Anwender des Paulus-Lager® beschrieben:

Reduzierung des Materialeinkaufs

Jedes Standardmaterial hat im Paulus-Lager® seinen definierten Lagerplatz und wird dort mit definierten Mengen bewirtschaftet. Kommissionsmaterial wird nach klaren Regeln kommissioniert und eingelagert. Im Gegensatz dazu haben wir Betriebe kennen gelernt, in denen die Mitarbeiter von vornherein keine Lust zum Suchen hatten und demzufolge Material, das im Lager lag, neu bestellten. Und wie oft kommt es bei Ihnen vor, dass Sie zwar Lieferscheine für Kommissionsmaterial vorliegen haben, das Material aber nicht finden können und deswegen noch einmal bestellen? Das Ergebnis einer Lageroptimierung zeigt sich im Jahresabschluss.

Gutschrift bei Lieferantenbewertung:

Im Rahmen einer gewissenhaften Wareneingangsprüfung werden die Lieferfehler (Teil-, Falsch- und Nichtlieferung) zuverlässig aufgedeckt. Legen Sie die Lieferscheine separat ab, erhalten Sie eine gute Grundlage für Preisgespräche oder die angesprochene Gutschrift für Ihren Mehraufwand bei der Bearbeitung der Lieferfehler.

Gutschriften durch Retoureprozess

Retouren verlaufen oft im Sande, weil niemand sie nachverfolgt. Mit einem durchgängigen Retoureprozess von der Info des Monteurs über die Überwachung des Abholtermins bis zur Überwachung der Gutschrift stellen Sie sicher, dass das Geld auf Ihr Konto gelangt.

Regressansprüche gegen Lieferanten durchsetzen

Nur wenn Sie eine Wareneingangsprüfung nach § 377 HGB durchführen und nachweisen können, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Lieferanten im Fall einer mangelhaften Lieferung nach § 445a Abs. 1 BGB in Regress zu nehmen. Wenn Sie dann noch einen durchgängigen Retoureprozess haben, mit dem Sie das Reklamierte Material zurück zum Lieferanten bekommen, steht der Durchsetzung Ihrer Ansprüche nichts mehr im Wege.

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