30.06.2021: Was tun, wenn neues Material geliefert wird? Warenannahme sollte einem bestimmten Ablauf folgen, inklusive Wareneingangsprüfung.
Die Experten des Paulus-Lagers erklären, warum das so wichtig ist:
Im Zuge der Warenannahme findet juristisch gesehen der Übergang des Eigentums vom Lieferanten auf den Betrieb statt. Im Bauhandwerk ist dieser Vorgang sinnvollerweise in die zwei Schritte Warenannahme und Wareneingangsprüfung aufgeteilt.
Warenannahme durch eine Person
Im Regelfall nehmen in Betrieben mit bis zu 25 Mitarbeiter*innen die neue Ware unterschiedliche Personen an. Das ist leider überhaupt nicht effizient, denn die Wareneingangsprüfung ist so schlecht nachvollziehbar. In größeren Betrieben nimmt meist der Lagerist die Ware an und führt zeitgleich die Prüfung der Ware durch. Das ist schon besser. Allgemein gilt für jeden Betrieb aber folgender Ablauf:
Schritte der Warenannahme
- Empfangsadresse prüfen
- Ware entladen, Paket entgegennehmen
- Verpackung/Paket auf äußerlichen Schaden prüfen
- Lieferschein herausholen, mit Wareneingangsstempel (dieser hat zwei Schritte) abstempeln
- Obere Hälfte des Stempels ausfüllen und abhaken, ob Paket unbeschädigt ist, Empfänger und Datum einsetzen
- Paket auf den Lieferschein stellen, Lieferschein an das Paket heften, stehen lassen
Die Wareneingangsprüfung des Materials führen danach in der Regel ein oder maximal zwei zuständige Mitarbeiter durch. Da dieser Vorgang juristisch wirksam ist, sollte er gut geschult und gut geübt sein.
Der Prozess der Warenannahme sollte immer diesen festgelegten Schritten folgen. So ist im Betrieb Nachvollziehbarkeit gewährleistet und neue Ware geht nicht verloren oder steht ewig herum.
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